Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wird eingeschränkt

Kategorie: Steuern, Einkommensteuer, Recht, Wirtschaft

22.02.2011

 

 

Die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sollen eingeschränkt werden.

Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (17/4802).

Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollten nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden, heißt es in dem Entwurf, der identisch ist mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bereits eingebrachten Gesetzentwurf (17/4182).

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige nur dann gewährt werden soll, wenn zugleich ein Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent geleistet wird. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung des Vorschlags zu

Quelle: Deutscher Bundestag (hib/HLE/STO, 18.02.11)