Mit Rekordinvestitionen und Maßnahmen für mehr Wachstum hin zur Wirtschaftswende

Kategorie: Wirtschaft

15.08.2024

Regierungsentwurf für Bundeshaushalt 2025 und Finanzplanung bis 2028

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Mit einer soliden und verlässlichen Finanzpolitik sorgt die Bundesregierung dafür, dass Deutschland ein wichtiger Stabilitätsanker in Europa bleibt. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung mit Rekordinvestitionen in Höhe von 78 Mrd. Euro klare Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Mit der Umsetzung der Wachstumsinitiative verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das mittel- und langfristige Potenzialwachstum in Deutschland zu erhöhen.

„Mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Eckpunkten für eine Wachstumsinitiative beginnt der Einstieg in die Wirtschaftswende. Wir setzen Prioritäten neu und gehen maßvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um. Gleichzeitig investieren wir auf Rekordniveau – in unsere Sicherheit, in Bildung, in Infrastruktur und Innovation sowie die Transformation unserer Wirtschaft. Dabei halten wir die Schuldenbremse ein, mit der wir ein Stabilitätsanker in Europa sind. Indem wir klare Schwerpunkte setzen, erhalten wir uns die nötigen Puffer für kommende Krisen. Neue Spielräume im Haushalt entstehen nur durch mehr wirtschaftliches Wachstum. Dafür müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und unsere Innovationskraft stärken. Mit unserer Wachstumsinitiative setzen wir wichtige wirtschaftspolitische Impulse, damit der Standort Deutschland attraktiver wird. Wir müssen das vorhandene Potenzial in unserem Land besser ausschöpfen, um unsere Zukunftsaussichten zu verbessern.“

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Bundesfinanzminister Christian Lindner


Die Bundesregierung setzt den Kurs der finanzpolitischen Normalisierung nach den Jahren krisenbedingter Sonderausgaben fort und hält auch 2025 die Obergrenzen der Schuldenregel ein. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und der Finanzplan bis 2028 setzen dabei klare Prioritäten. Die innere und äußere Sicherheit wird gestärkt, investive Ausgaben werden gesteigert und notwendige Impulse für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, Bildung und Innovation gesetzt. Dafür wurden der Ausgabenaufwuchs in verschiedenen Bereichen gebremst und Effizienzreserven gehoben. Vorsorgen wurden intensiv geprüft und aufgelöst. Durch die qualitative Konsolidierung und Zukunftsorientierung der öffentlichen Finanzen erhöht die Finanzpolitik der Bundesregierung die Qualität der öffentlichen Finanzen weiter und eröffnet Spielräume für produktive Ausgaben.


Rekordinvestitionen
Der Bund erhöht seine Investitionsausgaben auf rd. 78 Mrd. Euro, ggü. rd. 70,8 Mrd. Euro im Jahr 2024. In den Finanzplanjahren bis 2028 verbleiben die Investitionen auf hohem Niveau. Die Investitionen werden dort getätigt, wo es für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft wichtig ist: In Straßen- und Schienennetzen sowie digitaler Infrastruktur. Zu den investiven Ausgaben zählen auch Investitionen in Finanzvermögen im Rahmen sog. finanzieller Transaktionen. Diese steigen um rd. 1 Mrd. Euro auf rd. 19,6 Mrd. Euro in 2025 an. Der Anstieg ergibt sich insbesondere durch Eigenkapitalerhöhungen zugunsten der Deutsche Bahn AG. Im Jahr 2025 sind hierfür rd. 5,9 Mrd. Euro vorgesehen. Die Eigenkapitalerhöhungen versetzen die Deutsche Bahn AG in die Lage, notwendige Investitionen in die von ihr betriebene Schieneninfrastruktur vorzunehmen. Außerdem stattet der Bund die Stiftung Generationenkapital mit 12,36 Mrd. Euro aus.

Für die Verteidigung wendet der Bund mehr als 2 % des BIP auf und stärkt so die eigene Verteidigungsfähigkeit und die seiner Bündnispartner. Gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern wird die Bundesregierung die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Darüber hinaus bleibt Deutschland verantwortungsvoller Partner in den internationalen Organisationen und eines der größten Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die innere Sicherheit wird ebenfalls gestärkt. Mit rund 1 Mrd. Euro mehr als bislang vorgesehen für die Sicherheitsbehörden des Bundes, insbesondere für Bundespolizei und Bundeskriminalamt, erhöht die Bundesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Jeweils weitere rund 200 Mio. Euro werden für den Zoll, die Bekämpfung der Geldwäsche sowie die Bereiche Integration und Migration bereitgestellt.

Wachstumsinitiative
Die Bundesregierung hat sich mit der „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Dies soll der deutschen Wirtschaft umgehend erste angebotsseitige Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben. Es geht um 49 Maßnahmen in folgenden fünf Bereichen:

(1) Wettbewerbsfähigkeit stärken: Investitionen anreizen, Rahmenbedingungen verbessern,
(2) Unternehmerische Dynamik stärken: Unnötige Bürokratie abbauen,
(3) Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte,
(4) ein leistungsfähiger Finanzstandort für eine starke Wirtschaft,
(5) leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen.

Faire Steuerbelastung – Ausgleich der kalten Progression und weitere Verbesserungen
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden vor schleichenden Steuerbelastungen geschützt, indem der Einkommensteuertarif entsprechend der Inflation angepasst wird. Durch den Abbau dieser sog. kalten Progression und andere Maßnahmen werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler allein in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt um 23 Mrd. Euro entlastet. In der Wachstumsinitiative sind weitere steuerliche Verbesserungen für Unternehmen und Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart; etwa bei den Abschreibungen, der Forschungszulage, der Förderung der Elektro-Mobilität, der Verlängerung der Stromsteuersenkung und der Strompreiskompensation sowie bei Mehrarbeit und für ausländische Fachkräfte. Die Übernahme der EEG-Umlage durch den Bund entlastet auch weiterhin Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Kinder, Jugendliche und Familien – Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Außerdem erhalten Kinder, Jugendliche und Familien konkrete Leistungsverbesserungen. Der Kinder- und Grundfreibetrag in 2024 und 2025 sowie das Kindergeld steigen zum 1. Januar 2025. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Zur Unterstützung berufstätiger Eltern mit geringen Löhnen werden für den Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag bleibt erhalten und steigt sogar. Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Mrd. Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und schafft so mehr Chancen für bessere Bildung. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rd. 2 Mrd. Euro fortgesetzt – damit unterstützt der Bund eine gute Kinderbetreuung in den Kommunen. Zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Demokratie werden weitere Mittel bereitgestellt, ebenso für Freiwilligendienste, den Bundesfreiwilligendienst und den Kinder- und Jugendplan. Die Zivilgesellschaft – insbesondere jüdische Einrichtungen – werden unterstützt.

Bezahlbarer Wohnraum
Der Bund setzt die soziale Wohnraumförderung langfristig fort. Bis 2028 sind hierfür mehr als 20 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bund unterstützt Familien mit einer zusätzlichen Mrd. Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment. Die Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt.

Transformation
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Neben der energetischen Gebäudesanierung, der Dekarbonisierung der Industrie sowie dem Ausbau der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien sind seit dem Jahr 2024 auch der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie die Halbleiterförderung zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Ab dem Jahr 2025 werden die Zahlungen für die EEG-Umlage nicht mehr im KTF, sondern im Kernhaushalt etatisiert. Die Bundesregierung entlastet damit auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen. Um bereits kurzfristig die Kosten der EEG-Förderung zu senken, wird die Bundesregierung, wie in der Wachstumsinitiative vereinbart, für Neuanlagen die Förderung bei negativen Preisen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen (ausgenommen werden kleine Anlagen, da dies hier nicht administrierbar wäre) und die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW absenken.

Für die Anpassung an den Klimawandel, den Agrar- und Küstenschutz sowie für den Schutz der Meere werden im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und in der Finanzplanung bis 2028 zusätzliche Mittel bereitgestellt. International bleibt Deutschland ein verlässlicher Partner bei Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland.

Forschung und Innovation
Die Bundesregierung stärkt Forschungsvorhaben zugunsten gesellschaftlicher Themen wie Klimaschutz, Gesundheit oder Schlüsseltechnologien und stellt hierfür rund 3 Mrd. Euro bereit. Die Forschungszulage für Unternehmen wird im Rahmen der Wachstumsinitiative ausgeweitet und die Mittel für die Bundesagentur für Sprung-Innovationen (SPRIND) erhöht. Über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund im Jahr 2025 rund 8 Mrd. Euro für die großen Wissenschaftsorganisationen zur Verfügung.

Haushaltsbegleitgesetz 2025
Flankierend zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 hat die Bundesregierung das Haushaltsbegleitgesetz 2025 auf den Weg gebracht. Inhalt sind gesetzliche Änderungen, die schon im Regierungsentwurf berücksichtigt werden. Dies betrifft Änderungen beim Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, beim Windenergie-auf-See-Gesetz sowie beim SGB VI. Damit werden Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für indexierte Wertpapiere“ vermieden. Im WindSeeG wird die Transformationskomponente für 2025 und 2026 verstetigt. Im SGB VI wird der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2025 bis 2027 gemindert. Die Umsetzung der Maßnahmen der Wachstumsinitiative erfolgt aufgrund der verschiedenen Materien und den teilweise noch erforderlichen fachlichen Umsetzungsarbeiten gesondert vom Haushaltsbegleitgesetz 2025.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen