Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

Kategorie: Einkommensteuer

19.03.2024

Leitsatz
§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände ‑ gegebenenfalls im Wege einer Schätzung ‑ zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 – VI R 34/17, BFHE 265, 139, BStBl II 2021 S. 5).

Quelle: Bundesfinanzhof