Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland) – Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz

Kategorie: Umsatzsteuer

12.03.2024

Leitsatz
Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht).

Quelle: Bundesfinanzhof