BFH: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Kategorie: Umsatzsteuer

17.02.2023

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkw steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.

Quelle: Bundesfinanzhof