Ausdehnung der Lkw-Maut beschlossen

Kategorie: Steuern, Umsatzsteuer, Recht, Wirtschaft

13.06.2011

Die Länder haben in ihrer Sitzung das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen gebilligt. Es dehnt die Lkw-Maut auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aus, die unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind. Hiervon ausgenommen sind Strecken unter vier Kilometer Länge und Ortsdurchfahrten. Diese Einschränkungen gehen auf Forderungen des Bundesrates zurück, der aufgrund des ansonsten zu erwartenden Ausweichverhaltens der Fahrer eine zu hohe Belastung der Bevölkerung im nachgeordneten Straßennetz befürchtete.

Quelle: Bundesrat