2011: Wegfall der Lohnsteuerkarte

Kategorie: Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer

07.02.2011



Ab dem Jahr 2011 wird die seit 1925 bewährte Lohnsteuerkarte nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt und versandt werden, sondern wird durch ein elektronisches System ersetzt: ElsterLohn II ist sein Name. Der Arbeitgeber erhält die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte notierten Daten der Besteuerungsgrundlagen elektronisch von der Finanzverwaltung und kann sie in seine Lohnbuchhaltungssoftware übertragen.

Die Idenifikationsnummer jedes Steuerpflichtigen (IdNr) wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet, das wiederum die melderechtlichen Daten von den Gemeinden übertragen bekommt und die LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) einspeist. Eventuelle Freibeträge werden von den örtlichen Finanzämtern übermittelt.

So ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Zuständigkeitswechsel: Er muss sich ab 2011 für die Eintragung,  Änderung oder Löschung der ELStAM nur noch an sein Wohnsitzfinanzamt wenden. Nur wenn sich melderechtliche Veränderungen ergeben, wie zum Beispiel bei einer Heirat, Scheidung, dem Wechsel der Religionszugehörigkeit, einem Umzug oder der Geburt eines Kindes muss er seine Gemeinde benachrichtigen. Diese meldet die Änderungen dann dem Finanzamt.

Das Übergangsjahr 2011:

So richtig funktioniert das alles noch nicht: deshalb gilt die Lohnsteuerkarte 2010 mit sämtlichen Eintragungen auch für 2011 weiter. Das bezieht sich auf die Steuerklasse, die Kinderfreibeträge oder andere Frei- und Hinzurechnungsbeträge. Auch der gesetzliche Rahmen zu ELStAM muss noch im Jahressteuergesetz 2010 in § 52b EstG-E verabschiedet werden.

Wenn es für den Arbeitnehmer Änderungen gibt, die sich auf die Lohnsteuer auswirken, müssen sie weiterhin von seinem Wohnsitzfinanzamt eingetragen werden.

Und wenn es keine Lohnsteuerkarte 2010 gibt?

Wenn ein Arbeitnehmer erst 2011 ein Arbeitsverhältnis aufnimmt und er keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 besitzt, dann muss er bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Diese enthält dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitnehmer.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird?

Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 bei seinem Wohnsitzfinanzamt beantragen, die dann an die Stelle der Lohnsteuerkarte 2010 tritt.

Ausblick

Die derzeitige Planung sieht vor, dass ab dem 01. 07. 2011 einige Arbeitgeber die Funktionsfähigkeit von ELStAM testen. Verlaufen diese Tests erfolgreich, sollen die ELStAM ab dem 01.01. 2012 allen Arbeitgebern zur Verfügung stehen.