Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Mitunternehmerschaft

Kategorie: Steuern, Einkommensteuer
18.05.2010

Vorrangigkeit des Feststellungsverfahrens - Kein aufschiebend bedingter Steueranspruch bei Bildung einer Rückstellung - Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen bzw. Insolvenzverbindlichkeiten und Masseforderungen bzw. Masseverbindlichkeiten

1. Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen.

2. Masseverbindlichkeiten sind die Einkommensteuerschulden, die sich aus "echten" Gewinnen einer Mitunternehmerschaft ergeben.

3. Zu den Masseverbindlichkeiten gehören auch die Einkommensteuerschulden, die sich daraus ergeben, dass bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft durch Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) ein Gewinn entsteht.

Quelle: sis-verlag.de