Das Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt (EMIR-Ausführungsgesetz)

Kategorie: Steuern

25.10.2012

Die Bundesregierung hat heute einen weiteren wichtigen Baustein des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen. Die Finanzkrise hat gezeigt: Intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte haben zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt. Das Gesetz flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit Derivaten. Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) beschlossen. Die EU ihrerseits setzt mit der vor kurzem erlassenen Verordnung (sog. EMIR-Verordnung) Beschlüsse der G20 zur Regulierung des OTC-Derivatehandels um.


Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Es sind aber Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich. Die Bundesregierung hat in dem vorgeschlagenen Ausführungsgesetz u.a. die zuständigen Behörden (v.a. BaFin) bestimmt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.

Quelle: BFH