Deutschland und Singapur beschließen Verbesserung der steuerlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs

Kategorie: Steuern

24.10.2012

Deutschland und Singapur sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, den international vereinbarten Standard[1] für den Informationsaustausch in ihr Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufzunehmen. Dieses Abkommen wird im Anschluss an die nationale Ratifizierung durch beide Seiten in Kraft treten.


Der international vereinbarte Standard ermöglicht den Austausch von Informationen zur Verwaltung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staats. Im Einklang mit diesem Standard wird der Umfang des Informationsaustauschs daher wie folgt erheblich erweitert:

Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.


Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.

Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt. Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar. Beide Länder werden Möglichkeiten zur Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit in Steuersachen prüfen.


[1]Gemäß dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen von 2005.