Schule und dann ? - Tücken beim Kindergeld für volljährige Kinder

Kategorie: Steuern, Recht

08.10.2012

Viele Eltern sind betroffen – und oft wird unnötig auf Geld verzichtet. Nach dem Ende der Schulausbildung suchen Kinder häufig längere Zeit einen Ausbildungs- oder Studienplatz, warten auf den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder beginnen einen Freiwilligendienst. Zwar bekommen Eltern für ein volljähriges Kind auch dann Kindergeld, wenn dieses noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hat oder sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Die Familienkassen der Arbeitsagenturen fordern jedoch in diesen Fällen regelmäßig Nachweise über entsprechende Bewerbungen des Kindes. Können Eltern diese nicht nachweisen, weil z.B. Bewerbungsunterlagen nicht aufbewahrt wurden, droht der Verlust des Kindergeldes.

Quelle: FG Düsseldorf