Lohn-/Umsatzsteuer: Übermittlung der Anmeldung bzw. Voranmeldung ab dem 1.1.2013

Kategorie: Steuern, Umsatzsteuer

25.09.2012

Ab dem 1.1.2013 können die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt daher dringend, ein nötiges elektronisches Zertifikat alsbald über das Elster-Online-Portal zu beantragen.

Hintergrund: Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1.1.2013 müssen (Vor-) Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundeweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden. Nicht authentifizierte (Vor-) Anmeldungen werden nur noch bis einschließlich 31.12.2012 von den Finanzämtern in Deutschland angenommen.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

Hinweis: Nähere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung sind unter elster.de in der „Benutzergruppe“ Unternehmer bzw. Arbeitgeber aufrufbar. Ein Merkblatt (PDF-Datei) zu den Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1.1.2013 finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Quelle: BayLfSt