Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof: Leicht rückläufige Eingänge und weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten

Kategorie: Steuern

14.02.2012

Im Berichtsjahr 2011 haben sich die Zahl der vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfälle (3.004) und die Neueingänge (3.000) nahezu die Waage gehalten. Anhängig blieben zum Jahresende 2.183 Verfahren.

Mit 3.000 liegen die Eingänge im Jahr 2011 leicht hinter denen des Vorjahres (3.175). Entsprechend weniger Eingänge waren bei den Revisionen (688 in 2011 gegenüber 795 in 2010) und den Nichtzulassungsbeschwerden (1.732 in 2011 gegenüber 1.776 in 2010) zu verzeichnen.

Wie schon in den Vorjahren haben die Senate auch im vergangenen Jahr wiederum ein besonderes Augenmerk auf die Bearbeitung von Altfällen gerichtet. Lediglich 127 der derzeit anhängigen Verfahren sind noch älter als zwei Jahre. Trotz dieses Umstands konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren von acht Monaten (in 2010) gehalten werden. Revisionen hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2011 in durchschnittlich 17 Monaten (gegenüber noch 18 Monaten im Vorjahr und 20 Monaten in 2009) erledigt. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden ist die Bearbeitungsdauer mit sechs Monaten auf dem Vorjahresstand geblieben.

Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen entspricht im Berichtsjahr – bezogen auf alle Verfahren – mit 20,5 % ebenfalls in etwa dem Vorjahresergebnis (20,2 %).

Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 42,9 % (42,6 % in 2010 und 47 % in 2009); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 15 % (16,4 % in 2010 und 15 % in 2009).

Erfreulich ist schließlich die geringe Anzahl unzulässiger Verfahren. Wurde im Vorjahr mit 27,6 % unzulässigen Verfahren ein bis dahin nicht dagewesener Tiefstand erreicht, liegt der aktuelle Wert mit 28,1 % nur unmaßgeblich höher.

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union ergingen in sechs Fällen; das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde in fünf Verfahren angerufen.

Quelle: BFH