WPK zu EU-Vorschlägen zur "Reform des Abschlussprüfungsmarktes"

Kategorie: Wirtschaft

06.01.2012

Am 30.11.2011 hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 23.11.2011 erwarteten Vorschläge zur Modifizierung der Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung beschlossen. Der Kommissionssitzung waren Presseberichten zufolge Auseinandersetzungen unter den Kommissaren zu einzelnen der von für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschläge vorausgegangen.

Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen so genannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.

Die Vorschläge der EU-Kommission für eine

• Verordnung zur Erhöhung der Qualität von Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie für eine

• Richtlinie zur Verbesserung des Binnenmarkts für gesetzliche Abschlussprüfungen

stehen zusammen mit einem Papier zu häufig gestellten Fragen (nur englischsprachig) auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

Begleitend wurde eine Presseinformation veröffentlicht, in der unter anderem Kernpunkte vorgestellt werden.

Quelle: WPK