Berufstätige Eltern konnten auch schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 EUR je Kind, für die Unterbringung ihrer Kinder in einem zweisprachig geführten Kindergarten nach § 4f bzw. § 9 Abs. 5 Satz 1 des...» weiter
…die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt» weiter
…mit ausländischem Staatsbürger keine außergewöhnliche Belastung» weiter